Erwerb von IHK-Berufsabschlüssen

Umschulung im Bfz-Kassel

Umschulung

Eine Umschulung ist für diejenigen gedacht, die eine berufliche Neuorientierung anstreben oder benötigen. In der Regel verfügen sie über Grundkenntnisse aus früheren beruflichen oder schulischen Erfahrungen, auf die sie aufbauen können. Daher ist die Dauer einer Umschulung im Vergleich zu einer herkömmlichen Ausbildung um 1/3 verkürzt (z.B. dauert eine 3-jährige Ausbildung in der Umschulung nur 2 Jahre und eine 2-jährige Ausbildung entsprechend 16 Monate).

Um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, durchläuft jeder potenzielle Teilnehmer einen Kompetenztest. Dieser gleicht die persönlichen Fähigkeiten mit den Anforderungen des angestrebten Berufs ab und kann dabei eventuelle zusätzliche Unterstützungsbedarfe ermitteln.

Umschulungen sind immer individuell gestaltet und können sowohl in Kursform als auch durch Lehrgänge mit Selbstlern- und Übungsphasen erfolgen, um die Ausbildungsinhalte effektiv zu vermitteln.

BZF KASSEL Abschluss

Der klassische Fall einer Umschulung

Eine Umschulung kann verschiedene Motive haben, sei es aufgrund eines bereits vorhandenen Berufsabschlusses und dem Wunsch nach einem neuen Berufsfeld (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) oder sogar ohne bestehenden Abschluss. In jedem Fall wird individuell geprüft, ob Umschulungsgründe vorliegen, die die normale Ausbildungszeit verkürzen könnten. Zum Beispiel könnte ein begonnenes Studium oder umfangreiche Berufserfahrung solche Gründe darstellen. Auch ein höherer Schulabschluss kann berücksichtigt werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Einschätzung Ihrer Umschulungsfähigkeit und der Wahl des passenden Berufsbilds.

Ablauf und Struktur der Umschulung

Eine Umschulung kann entweder 24 Monate in Vollzeit oder etwa 36 Monate in Teilzeit dauern. Im Vergleich dazu beträgt die übliche Ausbildungsdauer für diesen Beruf 36 Monate in Vollzeit oder ungefähr 48 Monate in Teilzeit.

Eine Verkürzung der Umschulungsdauer ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Dies kann aufgrund beruflicher Erfahrungen erfolgen, wie zum Beispiel einer bereits abgeschlossenen (teilweisen) Ausbildung, oder aufgrund schulischer Erfahrungen wie dem Abitur oder einem abgebrochenen Studium. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein bereits erworbener Berufsabschluss oder ein bestimmter Schulabschluss nicht in jedem Fall erforderlich sind. Die Entscheidung darüber wird individuell in Absprache mit der entsprechenden Kammer getroffen.

Seminare und Weiterbildungen
Bfz - Ausbildung und Nachhilfe

Die Umschulung besteht typischerweise aus:

  • Theoretischem und fachpraktischem Unterricht in der zuständigen Berufsschule (ca. 2 Tage pro Woche)
  • Stütz- und Förderunterricht im Bfz-Kassel (ca. 1-3 Tage pro Woche, je nach Lernstand)
  • Fachpraktischen Übungen in Praxisbetrieben der Region Kassel (ca. 0-2 Tage pro Woche, je nach Lernstand)
  • Einem Praktikum gegen Ende der Maßnahme bei einem potenziellen Arbeitgeber (auch das lernbegleitend)

Insgesamt ist der Aufbau stark angelehnt an das normale System der dualen Berufsausbildung in Deutschland. Wichtig ist uns vor allem die Flexibilität, auf Lernprobleme durch eine Erhöhung des Anteils des Stütz- und Förderunterrichts reagieren zu können.

Finanzierungsmöglichkeit

Die Bfz-Kassel GmbH ist nach AZAV zertifiziert. Unsere Umschulungen werden jeweils über eine Zertifizierungsstelle in diesem Kontext geprüft und zugelassen. Dadurch lassen sich die Maßnahmen auf verschiedenen Wegen fördern. Dies betrifft zum Beispiel Arbeitsagenturen oder Jobcenter per Bildungsgutschein, aber auch die Förderung seitens anderer öffentlicher Stellen (z.B. Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaften).

Auch privat finanziert (z.B. auch mit Unterstützung von Arbeitgebern) ist eine Umschulung möglich. Insbesondere im Kontext des neuen Qualifizierungschancengesetzes (QCG) ist die Finanzierung durch den Arbeitgeber eine interessante Option geworden, denn die Arbeitsagentur unterstützt Arbeitgeber bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeiter durch (anteilige) Kostenübernahme.
Wir beraten Sie gerne.

Bfz Finanzierung-icon

zur weiteren Information

Qualifizierungschancengesetz

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Qualifizierungschancengesetz

Bundesagentur für Arbeit

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Björn Scherb

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