Seminare & Weiterbildungen im Bfz-Kassel

Ihre Chance auf Erfolg

Kompetenz trifft Vielfalt – Unsere Seminare und Weiterbildungen

Im Bfz-Kassel bieten wir eine breite Auswahl an Seminaren und Weiterbildungen an, die gezielt auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter abgestimmt sind. Von Arbeitssicherheit bis hin zu maßgeschneiderten Schulungen – bei uns finden Sie das passende Bildungsangebot. Unsere Seminare helfen Ihnen, aktuelle Herausforderungen zu meistern und neue Kompetenzen zu entwickeln.

Seminare und Weiterbildungen

Weiterbildung

Arbeitssicherheit

Die Bedeutung von Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz wird in vielen Unternehmen oft unterschätzt. Ein Arbeitsunfall kann jedoch schwerwiegende Folgen haben und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mit unseren Weiterbildungen im Bereich Arbeitsschutz stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt und Ihre Mitarbeiter bestmöglich geschützt sind. Unsere Schulungen umfassen Arbeitsschutzunterweisungen, Regalprüfungen und mehr.

Ein Brand kann schwerwiegende Folgen haben, weshalb das Thema Brandschutz nicht nur gesetzlich, sondern auch im Hinblick auf den Versicherungsschutz eine wichtige Rolle spielt. Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die die Entstehung oder Ausbreitung eines Brandes verhindern und die Brandbekämpfung sowie die Rettung von Menschen und Tieren erleichtern.

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Maßnahmen ist die Aus- und Weiterbildung von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern. Diese speziell geschulten Mitarbeiter übernehmen folgende Aufgaben:

  • Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
  • Vorbeugender Brandschutz
  • Brandbekämpfung
  • Bedienung von Brandschutzeinrichtungen
  • Zusammenarbeit mit der Feuerwehr

Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer im Bfz-Kassel

Das Bfz-Kassel bietet umfassende Schulungen an, um Ihre Mitarbeiter zu Brandschutz- und Evakuierungshelfern auszubilden und deren Wissen regelmäßig aufzufrischen. Die Inhalte der Weiterbildung umfassen:

  • Grundlagen des Brandschutzes
  • Verbrennungsprozesse und Löschvorgänge
  • Erkennen betrieblicher Brandgefahren
  • Betriebsspezifische Brandschutzorganisation
  • Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen
  • Flucht- und Rettungspläne
  • Gefahren durch Brände und Atemgifte

Unsere Schulungen sind praxisorientiert und berücksichtigen die spezifischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens.


Dauer der Ausbildung und Kosten

Die Schulungen dauern in der Regel einen Tag und haben eine flexible Länge von 3 bis 5 Stunden, abhängig von den individuellen Anforderungen Ihres Betriebs.

  • Kosten: 180,00€ zzgl. MwSt. pro Teilnehmer
  • Für Gruppen ab 5 Personen oder individuelle Schulungen direkt in Ihrem Betrieb erstellen wir gerne ein maßgeschneidertes Angebot.

Wichtige Hinweise zur Ausbildung

Gemäß ASR A2.2 muss die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer alle drei bis fünf Jahre oder nach betrieblichen Änderungen wiederholt werden. Dazu gehören Änderungen der Brandschutzordnung, Brandereignisse, Umstrukturierungen oder die Einführung neuer Produktionsverfahren.


Persönliche Ausstattung:

Bitte bringen Sie wettergerechte Kleidung mit, da der praktische Teil der Schulung am Brandsimulator im Freien stattfindet. Bei langen Haaren empfehlen wir ein Haargummi.

 

Anmeldeformulare (gewünschtes Seminardatum bitte im PDF-Formular eintragen):

Das Sicherheits Certifikat Contraktoren (SCC) als Managementsystem schreibt unter anderem jährliche Schulungen für operativ tätige Mitarbeiter vor. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die jährlichen Arbeitssicherheitsunterweisen eingehalten werden. Insbesondere im Zeitarbeitsbereich sind diese Weiterbildungen oft verpflichtend.

Schulung und Personenzertifizierung

Unser Schulungsangebot für operative Mitarbeiter richtet sich insbesondere an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter gemäß dem SCC-Regelwerk bzw. den rechtlichen Grundlagen auf ihre persönliche Sicherheitsverantwortung hinweisen wollen.

Branchenübergreifend und branchenspezifisch werden Situationen herausgearbeitet, in denen Mitarbeiter die Arbeit einstellen und ihre Vorgesetzten informieren müssen. Die Vorgesetzten können nicht jede Situation im Vorhinein ahnen bzw. auf jede Eventualität vorbereitet sein. Es bedarf der tätigen und sicherheitsbewussten Mitarbeit aller Beschäftigten.

Am Ende der Schulung wird eine Prüfung durch unsere Partner von TQCert durchgeführt. Die Teilnehmer erhalten nach dem Bestehen ein gemäß dem SCC-Regelwerk gültiges Zertifikat.

  • Schulung für operative Mitarbeiter mit Berufsabschluss
    Umfang: 2 Tage, ca. 16 Stunden
    Preis: 440,- Euro (zzgl. Prüfungsgebühren von 170,00 €)*
    (Gruppenpreise auf Anfrage)

  • Schulung für operative Mitarbeiter ohne Berufsabschluss
    Umfang: 2 Tage, ca. 16 Unterrichtseinheiten
    Preis: 440,- Euro (zzgl. Prüfungsgebühren Zertifizierungsstelle)*
    (Gruppenpreise auf Anfrage)

Achtung: Gerne erstellen wir Ihnen ein attraktives Angebot für Gruppenschulungen, Inhouse in Ihnem Betrieb oder in unserem Seminarzentrum

Anmeldeformulare:

  • Keine Anmeldeformulare vorhanden. Kontaktieren Sie unseren Support.

Das Sicherheits Certifikat Contraktoren (SCC) als Managementsystem schreibt unter anderem jährliche Schulungen für Führungskräfte vor. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die jährlichen Arbeitssicherheitsunterweisen eingehalten werden. Insbesondere im Zeitarbeitsbereich sind diese Weiterbildungen oft verpflichtend.

Schulung und Personenzertifizierung

Unser Schulungsangebot für Führungskräfte richtet sich insbesondere an Unternehmen, die ihre Führungsmannschaft mit dem SCC-Regelwerk bzw. den rechtlichen Grundlagen und neueren Entwicklungen in den Bereichen Arbeitsschutz, Gesundheits- und Umweltschutz vertraut machen wollen. Sie dienen dem Ziel, den Führungskräften ihre individuelle Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu verdeutlichen.

Darüber hinaus werden branchenübergreifende und branchenspezifische Arbeitsschutzregelungen behandelt. Die Teilnehmer lernen, wo jeweils ihre persönliche Verantwortung beginnt und wo aus Arbeitssicherheitsgründen ihre Verantwortung vor anderen betrieblichen Wünschen und Notwendigkeiten behandelt werden muss.

Am Ende der Schulung wird eine Prüfung durch unsere Partner von TQCert durchgeführt. Die Teilnehmer erhalten nach dem Bestehen ein gemäß dem SCC-Regelwerk gültiges Zertifikat.

  • Schulung für operative Führungskräfte
    Umfang: 3 Tage, ca. 24 Unterrichtseinheiten
    Preis: 590,- Euro (zzgl. Prüfungsgebühren Zertifizierungsstelle)*
    (Gruppenpreise auf Anfrage)

Achtung: Gerne erstellen wir Ihnen ein attraktives Angebot für Gruppenschulungen, Inhouse in Ihnem Betrieb oder in unserem Seminarzentrum

Anmeldeformulare:

  • Keine Anmeldeformulare vorhanden. Kontaktieren Sie unseren Support.

Weiterbildung

Logistik

Die Zeiten, in denen der Führerschein die einzige Qualifikation war, die von einem Berufskraftfahrer verlangt wurde, sind lange her. Die EU beschloss, das Berufsbild "Berufskraftfahrer" zu schaffen und mit verbindlichen fachlichen Qualifikationen zu verbinden.

Teil dieser Qualifikationsbestrebungen ist, dass alle Berufskraftfahrer in der Europäischen Union nun bei jeder Führerscheinverlängerung nachweisen müssen, dass sie mindestens 5 Tage beruflicher Weiterbildung absolviert haben. Die Inhalte dieser Weiterbildungen sind gesetzlich geregelt und gliedern sich bei uns wie folgt auf 5 Einzelseminare:

  • Seminar 1: Wirtschaftliches Fahren
    Abschnitte 1.1, 1.2, 1.3, 1.3a gemäß Anlage 1 der BKrFQV
    Kinematische Kette (Drehmomentkurven, Leistungskurven, Verbrauchskurven eines Motors, optimale Drehzahlbereiche), Sicherheitsausstattung (Zweikreisbremsanlage, kombinierter Einsatz von Brems- und Dauerbremsanlage, optimale Getriebeübersetzung, Einsatz der Trägheit des Fahrzeugs) und Optimierung des Kraftstoffverbrauchs unter Anwendung aller vorherigen Punkte
  • Seminar 2: Ladungssicherung
    Abschnitt 1.4 gemäß Anlage 1 der BKrFQV
    Gewährleistung der Sicherheit der Ladung (wirkende Kräfte, Getriebeübersetzung, Nutzlastberechnung, Nutzvolumenberechnung, Lastverteilung, Auswirkungen von Überladung, Verpackungsarten und Lastträger, Feststell- und Verzurrtechniken, Zurrgurte, Haltevorrichtungen, Umschlaggerät, Planenabdeckungen)
  • Seminar 3: Sozialvorschriften
    Abschnitt 2.1 gemäß Anlage 1 der BKrFQV
    Sozialrechtliche Rahmenbedingungen (Arbeitszeiten, Fahrtenschreiber, Grundqualifikation, Weiterbildung)
  • Seminar 4: Recht / Dokumente
    Abschnitt 2.2 gemäß Anlage 1 der BKrFQV
    Vorschriften (Beförderungsgenehmigungen, Musterverträge, Beförderungsdokumente, internationaler Verkehr, internationaler Frachtbrief)
  • Seminar 5: Sicherheit / Positives Image
    Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7 gemäß Anlage 1 der BKrFQV
    Kriminalitäts- und Schleusungsvorbeugung (Folgen für Fahrer/innen, Vorbeugungsmaßnahmen, Checklisten, Rechtsvorschriften), Gesundheitsschäden vorbeugen (Ergonomie, Kondition, Umgang mit Lasten, individueller Schutz, Ernährung, schädliche Substanzen, Müdigkeit, Stress), Kraftfahrer als Imageträger des Unternehmens (Verhalten des Fahrers, Qualität der Leistung, unterschiedliche Rollen der Fahrer/innen, Wartung, Arbeitsorganisation, Rechtsstreitigkeiten), wirtschaftliches Umfeld des Güterkraftverkehrs (Marktordnung, Wettbewerb, Tätigkeiten im Kraftverkehr, Spezialisierungen Weiterentwicklung der Branche), Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle (Typologie der Arbeitsunfälle, Unfallstatistiken, Auswirkungen), richtige Einschätzung der Lage bei Notfällen (Nachfolgeunfälle, Verständigung der Hilfskräfte, Verletztenbergung, erste Hilfe, Brand, Gewalttaten, einvernehmliche Unfallmeldung)
Schulungen im Bfz

Neben den feststehenden Terminen gibt es für Unternehmen immer die Möglichkeit, weitere Schulungstermine mit uns zu vereinbaren. Wir organisieren gerne (auch kurzfristig) firmenspezifische Veranstaltungen zu Festpreisen. Mit vielen Unternehmen in der Region haben wir vereinbart, ihre Mitarbeiter regelmäßig fortzubilden.

Anmeldeformulare (gewünschtes Seminardatum bitte im PDF-Formular eintragen):

Als Flurförderzeuge gelten alle Transportmittel für den horizontalen Transport von Gütern, die zumeist innerbetrieblich zu ebener Erde eingesetzt werden. Das umfasst unter anderem Gabelstapler, Schubmaststapler, Vierwegestapler, Quersitzstapler und Hubwagen.

Zum innerbetrieblichen Führen von Flurförderzeugen gelten berufsgenossenschaftliche Vorschriften, nach denen in der Regel eine Fahrerlaubnis für den Fahrer vorliegen muss. Da in fast jedem Lager solche Geräte im Einsatz sind, ist der sogenannte "FFZ-Schein" oder auch "Staplerschein" eine Voraussetzung für viele Stellen im Logistikbereich.

Gabelstapler und andere Flurförderzeuge stellen besondere Anforderungen an den Fahrer, daher dürfen sie ausschließlich von geeigneten und ausgebildeten Mitarbeitern bedient werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt eine bundesweit einheitliche und verpflichtende Prüfung für das Fahren von Flurförderzeugen vor, mit deren Abschluss der sogenannte Flurfördermittelschein erworben werden kann. Mit dieser oft auch als „Staplerschein“ bezeichneten Qualifikation soll gewährleistet werden, dass jeder Fahrer die spezifischen Funktionen und Besonderheiten von Flurförderzeugen kennt, beherrscht und die damit verbundenen möglichen Gefährdungen für sich und andere richtig einschätzen und vermeiden kann.

Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ (ehemals BGV D 27): Demnach darf ein Unternehmer „mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand“ nur Personen beauftragen, die: mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Diese Regelung betrifft auch Mitgänger-Flurförderzeuge mit einer Fahrerstandplattform, deren Höchstgeschwindigkeit bauartbedingt höher als 6 km/h liegt. Um die notwendige Ausbildung und Befähigung zum Führen eines Flurförderzeuges nachzuweisen, müssen eine Schulung nach DGUV Grundsatz 308-001 (ehemals BGG 925) „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ durchgeführt, eine anschließende Prüfung in Theorie und Praxis bestanden und darüber ein Nachweis in Form des Flurförderscheins vorgelegt werden. Dieser ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt gültig, Zudem fordert die DGUV Vorschrift 68, dass der Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen schriftlich erteilt werden muss. Dieses setzt neben dem Staplerschein auch eine gerätespezifische Einweisung sowie eine betriebsspezifische Unterweisung bezogen auf die betrieblichen Besonderheiten (z. B. Fahrwege, Notausgänge, Brandschutz etc.) voraus. In vielen Unternehmen wird diese schriftliche Beauftragung über einen Fahrerausweis realisiert. Dieser ergänzt als Dokument den persönlichen Staplerschein und ist, anders als dieser, nicht auf andere Betriebe übertragbar. Im Fahrausweis werden der Einsatzort und das Gerätemodell aufgeführt, ebenso das Datum der letzten Unterweisung. Diese Unterweisung muss in regelmäßigen Abständen, spätestens nach Ablauf eines Jahres, erneuert werden, um den Mitarbeiter für mögliche Gefährdungen zu sensibilisieren.

Voraussetzungen für den Erwerb des Staplerscheins

Auch wenn die DGUV festlegt, dass Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand mindestens 18 Jahre als sein müssen, gibt es sehr wohl eine Ausnahme dieser Regel: Wenn ein minderjähriger Jugendlicher im Rahmen der berufsbildbezogenen Ausbildung unter Aufsicht ein FFZ bedient, gilt das nicht als „selbstständiges Steuern“ im Sinne der DGUV Vorschrift 68. Die Einschränkung „unter Aufsicht“ bedeutet dabei konkret, dass durch einen Aufsichtführenden die jeweilige Arbeitsaufgabe beschrieben und klar vorgegeben wird und die Tätigkeiten örtlich und zeitlich begrenzt sind. Der Aufsichtsführende muss sich zudem regelmäßig persönlich von der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags überzeugen. Die Dauer der Ausbildung sollte dabei in der Regel nicht mehr als drei Monate betragen und schriftlich dokumentiert werden. Bei der Feststellung, ob ein Kandidat für die Tätigkeit geeignet ist, muss zwischen der körperlichen sowie der geistig-charakterlichen Eignung unterschieden werden. Die körperliche Eignung wird zweckmäßigerweise durch eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) festgestellt. Besondere Schwerpunkte bilden hier die Ermittlung der Sehstärke, des seitlichen Gesichtsfeldes sowie des Hörvermögens. Auch das räumliche Sehen, die Reaktionsfähigkeit und die Beweglichkeit der Gliedmaße werden untersucht, bewertet und dokumentiert. Neben der körperlichen Eignung müssen Staplerfahrer auch geistig und charakterlich geeignet sein, ein Flurförderzeug zu bedienen und zu führen. Konkret ist hierbei ein Grundverständnis für technische und physikalische Zusammenhänge ebenso erforderlich wie die Fähigkeiten, Signale zu erlernen, sie umzusetzen und richtig anwenden zu können. Weitere wichtige Eigenschaften sind Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie Umsichtigkeit.

Inhalt der Staplerausbildung im Bfz-Kassel

Staplerausbildungen können mit uns relativ kurzfristig vereinbart werden, insbesondere für Gruppen bzw. Unternehmen mit gleich mehreren zu schulenden Mitarbeitern. Die Ausbildung umfasst:

    • Theorie-Unterricht (ca. 8 Unterrichtseinheiten beziehungsweise 1 Tag)
    • Rechtliche Grundlagen:
    • Unfallgeschehen
    • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
    • Antriebsarten
    • Standsicherheit
    • Betrieb allgemein
    • Regelmäßige Prüfungen
    • Umgang mit Lasten
    • Sondereinsätze
    • Verkehrsregeln/Verkehrswege
    • Theoretische Prüfung (in der Regel im Anschluss an den theoretischen Unterricht)
    • Praktische Ausbildung:
    • Einweisung am Flurförderzeug
    • Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001 (alt BGG 925)
    • Fahrstunden (je nach Vorkenntnissen bzw. Lernfortschritten)
    • Praktische Prüfung im Übungs-Parcours
    • Ausstellung der Fahrerlaubnis

Das Bfz bietet Staplerschulungen mit unterschiedlicher Länge an, die sich nach dem Erfahrungsstand der Teilnehmer (m/w/d) richten. Wer Fahrerfahrung hat, kann schon innerhalb einer zweitägigen Ausbildung den Staplerschein machen.

Insgesamt ist die FFZ-Ausbildung in der Regel an 3 bis 5 Tagen möglich, auch je nach Gruppengröße und Lernverhalten. Die Verlängerung eines bereits erworbenen FFZ-Scheins ist deutlich schneller möglich, je nach Geübtheit des Fahrers.

Aktuell bieten wir nur Gruppenschulungen ab 6 Personen sowie Inhouse-Schulungen an.
Gerne erstellen wir Ihnen auf Anfrage ein individuelles Angebot

Anmeldeformulare:

    • Keine Anmeldeformulare vorhanden. Kontaktieren Sie unseren Support.

Wer sich als Unternehmer im Güterverkehr selbständig machen will, muss - neben persönlichen und finanziellen Voraussetzungen - die geforderte fachliche Eignung besitzen. Der Nachweis dieser Eignung geschieht in der Regel über eine vor der IHK abzulegende Fachkundeprüfung.

Organisation

Wir bieten angehenden Unternehmern die Möglichkeit, sich in konzentrierter und individueller Form auf diese Fachkundeprüfung vorzubereiten. Das beinhaltet eine direkte persönliche Betreuung, in der wir auch auf die Verfügbarkeit unserer Teilnehmer Rücksicht nehmen, denn Zeit ist Geld - gerade in der Logistik.

Wir unterbreiten Ihnen nach einem Vorgespräch gerne Ihr persönliches Angebot für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung.

Weiterbildung

Qualitätsmanagement

Ein Qualitätsmanagement-System dient dazu, Mechanismen zu schaffen, die eine kontinuierliche Verbesserung der Qualität innerhalb einer Organisation ermöglichen. Diese Systeme verlangen nach qualifizierten Fachkräften, die für das Gesamtmanagement der Qualität verantwortlich sind und regelmäßig an die oberste Leitung berichten. Die DIN ISO 9001 definiert die Grundanforderungen, die ein Unternehmen erfüllen muss, um international anerkannte Qualitätsstandards zu gewährleisten.

Der Qualitäts­beauftragte ist seitens der obersten Leitung der Organi­sation dazu beauftragt worden, ein Qualitäts­management­system aufzu­bauen bzw. zu betreiben oder die Umsetzung dieses Systems auf Abteilungsebene zu überwachen.

Schulung / Weiterbildung zum Qualitäts­beauftragten

In der Schulung werden die Anforder­ungen der Normen­familie DIN ISO 9001ff. erarbeitet und daraus abge­leitete Spezial­normen für bestimmte Branchen vorgestellt. Basierend auf einer prozess­orientierten Betrachtung der Unternehmens­organisation werden die Ansatz­punkte für Qualitäts­systeme und Verbesserungs­bestrebungen erörtert und diskutiert. Konkrete Hilfs­mittel für die Fehler­systematisierung und -beurteilung fließen ebenfalls in das Seminar ein.

Die Teilnehmer erhalten vor dem Schulungs­termin bereits einige Unter­lagen, die recht­zeitig vor dem Beginn der Schulung durchzu­arbeiten sind. Auf diese Weise wird sicher­gestellt, dass alle Teilnehmer einen ersten Einblick in die Norm und ihre Anforder­ungen gewinnen konnten - und dass anschließend von einer gemeinsamen Wissens­basis aus vertiefend gearbeitet werden kann. Während des Seminars erhalten die Teilnehmer Gelegenheit, firmen­spezifische Aufgaben­stellungen zu diskutieren.

Die Schulungen umfassen 60 Unterrichtseinheiten (zuzüglich der 20 Unterrichtseinheiten, die in der vorgeschalteten Selbstlernphase zu absolvieren sind).

Die Lehrgangskosten betragen 1.190 € (Umsatzsteuerbefreit) plus 180€ Prüfungsgebühr bei der zuständigen Zertifizierungsstelle

Personenzertifizierung

TQCert GmbH

Im Anschluss an die Schulung erhalten die Teilnehmer die Möglichkeit, die durch die Zertifizierungsstelle TQCert durchgeführte Prüfung zum Qualitätsbeauftragten (DAkkS) zu absolvieren. Dafür sind die Zertifizierungsvoraussetzungen zu beachten:

  • Berufsausbildung
    Abgeschlossene Berufsausbildung oder höherwertig
    Alternativ: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (Vollzeit)
  • Berufserfahrung
    Mindestens ein Jahr (Vollzeit)
  • Qualitätsbezogene Tätigkeiten
    Mindestens ein Jahr Berufserfahrung in einer qualitätsbezogenen Tätigkeit
  • Absolvierte Schulungen im Qualitätsmanagement
    Teilnahme an der Schulung zum Qualitätsmanagementbeauftragten
  • Auditerfahrung
    (keine Voraussetzungen)

Die Weiterbildung zum Qualitäts­manager baut auf der Weiterbildung zum Qualitäts­beauftragten auf. Im Fokus steht für Qualitäts­manager nicht mehr nur die Umsetzung der Anfor­der­ungen der DIN ISO 9001ff. Normen­familie in einer Organi­sation durch die Instal­lation eines Qualitäts­management­systems, sondern viel mehr noch das Anstoßen und Begleiten von Ver­änderungs­prozes­sen. Der Qualitäts­manager in diesem Sinne erkennt Schwach­stellen in der Organi­sation und koordiniert die Bestre­bungen aller Betei­ligten, diese Schwach­stellen zu beheben, bzw. neue Stärken für die Organi­sation zu entwickeln.

Die Weiterbildung zum Qualitäts­manager im Bfz-Kassel

In der Weiterbildung zum Qualitätsmanager werden die Anforder­ungen der Normen­familie DIN ISO 9001ff. rekapi­tuliert. Neben dem Umgang mit aufge­tretenen Schwach­stellen bzw. auch Fehlern, werden dann mögliche Schritte zur Behebung von Schwach­stellen bzw. zum Aufbau von Stärken erörtert. Gerade bei größeren Veränderungs­prozessen ist die Moderation und Leitung von Teams eine wichtige Voraus­setzung für das Gelingen. Daher sind auch Moderations-, Präsentations- und allgemeiner Change-Management-Techniken Teil des Seminars.

Die Teilnehmer erhalten vor dem Weiterbildungs­termin bereits einige Unter­lagen, die recht­zeitig vor dem Beginn der Weiterbildung durchzu­arbeiten sind. Auf diese Weise wird sicher­gestellt, dass alle Teilnehmer auf einer gemeinsamen Wissens­basis aufsetzen können. Die Weiterbildung umfasst 60 Unterrichts­einheiten (zuzüglich der 20 Unterrichts­einheiten, die in der vorge­schalteten Selbstlern­phase zu absol­vieren sind).

Die Lehrgangskosten betragen 1.190 € (Umsatzsteuerbefreit) plus 250€ Prüfungsgebühr bei der zuständigen Zertifizierungsstelle

Personenzertifizierung

TQCert GmbH

Im Anschluss an die Schulung erhalten die Teil­nehmer die Möglich­keit, die durch die Zertifi­zierungs­stelle TQCert durchge­führte Prüfung zum Qualitäts­manager (DAkkS) zu absolvieren. Dafür sind die Zertifi­zierungs­voraus­setz­ungen zu beachten:

  • Berufsausbildung
    Fachschule mit Abschluss oder höherwertig
    Alternativ: Mindestens 6 Jahre Berufserfahrung (Vollzeit) nach abgeschlossener Berufsausbildung
  • Berufserfahrung
    Mindestens vier Jahre (Vollzeit)
  • Qualitätsbezogene Tätigkeiten
    Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einer qualitätsbezogenen Tätigkeit
  • Absolvierte Schulungen im Qualitätsmanagement
    Erfolgreicher Abschluss als Qualitätsbeauftragter
    Teilnahme an Schulung zum Qualitätsmanager
  • Auditerfahrung
    (keine Voraussetzungen)

Das Ziel eines Qualitäts­management-Systems ist, Mechanismen in einer Organi­sation zu verankern, mit denen ein ständiger Qualitäts­verbes­serungs­prozess in Gang kommt. Dazu ist es auch notwendig, dass es in der Organi­sation Personen gibt, welche die Wirk­sam­keit des Qualitäts­management­systems in der Organi­sation fort­laufend über­prüfen.

Die Schulung / Weiterbildung zum internen Qualitätsauditor

Die Schulung zum Internen Qualitäts­auditor baut auf der Schulung zum Qualitäts­management­beauftragten auf. Im Fokus steht für Interne Qualitäts­auditoren dabei, die Wirk­sam­keit eines exis­tieren­den Qualitäts­management­systems in der Umsetzungs­praxis zu prüfen. Dazu werden regel­mäßige Qualitäts­audits veran­staltet, deren Planung im Vorfeld und deren Durch­führung vor Ort durch dazu befähigte Qualitäts­auditoren vorge­nommen werden.

Nach einer kurzen Rekapi­tulation der Anfor­derungen der Normen­familie DIN ISO 9001ff. wird die Planung, Durchführung, Analyse und Bewertung von internen Qualitäts­audits zum Mittel­punkt der gesamten Schulung. Dabei spielen auch Gesprächs­techniken eine herausgehobene Rolle. Die Schulung umfasst 20 Unterrichts­einheiten.

Personenzertifizierung

TQCert GmbH

Im Anschluss an die Schulung erhalten die Teilnehmer die Möglichkeit, die durch die Zertifi­zierungs­stelle TQCert durch­geführte Prüfung zum internen Qualitäts­auditor (DAkkS) zu absol­vieren. Dafür sind die Zertifi­zierungs­voraus­setzungen zu beachten:

  • Berufsausbildung
    Abgeschlossene Berufsausbildung oder höherwertig
    Alternativ: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (Vollzeit)
  • Berufserfahrung
    Mindestens zwei Jahre (Vollzeit)
  • Qualitätsbezogene Tätigkeiten
    Mindestens ein Jahre Berufserfahrung in einer qualitätsbezogenen Tätigkeit
  • Absolvierte Schulungen im Qualitätsmanagement
    Erfolgreicher Abschluss als Qualitätsmanagementbeauftragter
    Teilnahme an Schulung zum Internen Qualitätsauditor
  • Auditerfahrung
    Mindestens 1 Qualitätsaudit mit mindestens 4 Tagen für die Prüfung der Dokumentation, Auditplanung, Auditdurchführung und Auditbericht, davon mindestens 2 Tage vor Ort

Individuelle Seminare und Weiterbildungen

Unsere standardisierten Seminare und Weiterbildungen sind speziell darauf ausgelegt, relevante Fähigkeiten und Fachkenntnisse zu vermitteln, die den Anforderungen Ihrer Branche gerecht werden. Sie bieten eine solide Grundlage, um die beruflichen Kompetenzen Ihrer Mitarbeiter zu erweitern und Ihre Unternehmensziele zu unterstützen.

Darüber hinaus bieten wir maßgeschneiderte Schulungen an, die präzise auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt sind. Von der Analyse Ihrer spezifischen Herausforderungen bis hin zur Durchführung der Schulungen vor Ort begleiten wir Sie bei jedem Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter die besten Ergebnisse erzielen.

Für weitere Informationen zu unserem Seminarprogramm und unseren individuellen Weiterbildungsangeboten können Sie uns gerne direkt kontaktieren oder unsere Broschüre einsehen.

Investieren Sie in die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter und sichern Sie sich dadurch einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil in einer sich ständig verändernden Arbeitswelt. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite, um Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg zu begleiten.

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